Die Wahl zum/zur Dresdner Oberbürgermeister/in am kommenden Sonntag hat die letzten Monate für viel Wirbel gesorgt. Wie üblich wurde bzw. wird in den sozialen Netzwerken heiß diskutiert ( Hashtag: #obwdd ). Von insgesamt 17 (oder waren es doch 21?) Kandidaten sind sechs übrig geblieben, welche im vorgesehenen Zeitraum ihre notwendigen Unterschriften eingesammelt haben. Zur Wahl stehen: Tatjana Festerling, Dirk Hilbert, Lara Liqueur, Dr. Eva-Maria Stange, Markus Ulbig und Stefan Vogel. Mehr Informationen zu den Kandidaten.
"Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie und soll sicherstellen, dass die Volkssouveränität gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten."
Genau dieses Grundrecht war 1989 eine Forderung der DDR-Bürger für das sie demonstriert und sich gegen das damalige politische System gestellt haben ... unter Einsatz ihres Lebens. Heute ist dieses Grundrecht in Gesamtdeutschland fest verankert und Bestandteil unserer Demokratie. Und warum nehmen es dann immer weniger war? 25 Jahre nach der Wende geht nur ca. jeder zweite Bürger an die Wahlurne (Wahlbeteiligung letzte Kommunalwahl Dresden: 435.583 Wahlberechtigte, 53,2% Wahlbeteiligung (2009: 49.0%), 663.177 Gültige Stimmen, Wahlbeteiligung letzte Europawahl: 64,4 Millionen Wahlberechtigte, 48,1% Wahlbeteiligung (2009: 43,3%). Diese Wahlbeteiligung ist einer Demokratie nicht würdig!